Unsere Leistungen

TaucharbeitenTechnische Überwachung und ProjektbetreuungAufsuchen von Kampfmittel an Land vollflächige und punktuelle KampfmittelräumungFlächensondierungBaubegleitende KampfmittelräumungBohrlochsondierungVerfahren bei BaugenehmigungenVernichten von Munition außerhalb des Geltungsbereiches des Deutschen Sprengstoffgesetzes

Taucharbeiten

 


Hierbei steht dem Taucher modernste Technik der Firmen Sensys Sensorik & Systemtechnologie GmbH und Vallon GmbH zur Verfügung.


Hierbei steht eine umfangreiche Datensammlung von mehr als 8.000 Datensätzen über Kampfmittel zur Verfügung. Speziell angefertigte Sonderwerkzeuge und Messinstrumente ermöglichen es, dem Taucher auch bei schlechter Sicht Kampfmittel, zu identifizieren.

Die Taucher verfügen über weitreichende Fähigkeiten, um eine Bergung von Kampfmitteln unter Wasser bei transportfähiger Munition durchzuführen.


 

Technische Überwachung und Projektbetreuung

Unser Unternehmen steht ihnen gern bei der Planung und Überwachung ihrer Kampfmittelräummaßnahmen zur Verfügung.

 

 

Aufsuchen von Kampfmittel an Land vollflächige und punktuelle Kampfmittelräumung

Die Räumfläche wird systematisch und vollflächig mit aktiven und /oder passiven Sonden von der Geländeoberfläche aus untersucht. Lokalisierte Störkörper und identifizierte Kampfmittel werden geräumt. Eine Bearbeitung bis in den gewachsenen Boden kann erforderlich sein. Die geophysikalischen Untersuchungen sind zweistufig durchzuführen. Nach dem Einsatz aktiver Sonden zur Detektion von Störkörpern aus Nichteisenmetallen erfolgt die Untersuchung mit passiven Sonden zur Ermittlung von ferromagnetischen Störkörpern. Lokalisierte Störkörper werden unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze und der DIN 4124 "Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten" freigelegt, identifiziert und geborgen. Bei Räumungen mit vertraglich vereinbarter Tiefenbegrenzung ist das Vorgehen bei der Detektion von Störkörpern unterhalb der vorgegebenen Räumtiefe mit dem Auftraggeber abzustimmen.


 

Flächensondierung


 

Baubegleitende Kampfmittelräumung

Bei der baubegleitenden Kampfmittelräumung wird der Boden mit aktiven und / oder passiven Sonden untersucht. Nach schichtweiser Freigabe abgegrenzter Bereiche durch die verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 Sprengstoffgesetz kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle bis zur freizugebenen Tiefe ausgebaut werden. Dieser Vorgang wird bis zum Erreichen der Aushubsohle wiederholt. Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit sind Aushubsohle und Grubenböschungen bzw. -wände, in Abhängigkeit von den vermuteten Kampfmitteln, mittels aktiver und / oder passiver Sonden vollflächig und systematisch zu untersuchen und gegebenenfalls zu räumen.


 

Bohrlochsondierung

Sollte ein Gelände eine hohe Dichte von oberflächigen und ferromagnetischen Störkörpern aufweisen, liefern herkömmliche oder computergestützte Oberflächensondierungen nicht die erforderlichen Ergebnisse. Vielmehr sind dann Bohrungen in einem Raster ratsam, somit garantieren wir mit unserem Bohrgerät und einer speziellen Bohrlochsonde eine flächenmäßige Abdeckung. Sobald die Bohrlochpunkte vermessen und markiert sind, führen unsere Fachkräfte die entsprechenden Bohrungen durch. Danach führen Sie die spezielle Bohrlochsonde in die Bohrlöcher ein, um den Untergrund nach ferromagnetischen Körpern abzusuchen.


 

Verfahren bei Baugenehmigungen

Die unteren Bauaufsichtsbehörden erteilen eine Baugenehmigung für mit Kampfmittel belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung kann durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer/ Antragsteller beauftragten Fachfirma beigebracht werden.

Folgende Unterlagen für den Nachweis der Kampfmittelfreiheit sind notwendig:

Wir übersenden den erstellten Nachweis mit vorgenannten Unterlagen an den KMBD Brandenburg zur Kenntnis und zur Austragung aus dem Belastungskataster. Den Nachweis der Kampfmittelfreiheit erhält der Grundstückseigentümer/ Antragsteller zur Vorlage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde mit einem Kenntnisvermerk des KMBD zurück.


 

Vernichten von Munition außerhalb des Geltungsbereiches des Deutschen Sprengstoffgesetzes

Unsere Mitarbeiter verfügen über eine langjährige Erfahrung beim Vernichten von Munition. Im Bereich der Kampfmittelvernichtung werden folgende Leistungen angeboten.